Logopädische Diagnostik und Therapie
In der Kinderarztpraxis Schumanngasse arbeiten Anna Maria Honeder, Cornelia Lederer und Lisa Barton-Ludvik, BSc als Logopädinnen. Hier können Sie mehr über ihre Leistungen bzw. den Ablauf von Diagnostik und Therapie bei unseren LogopädInnen erfahren:
Vor Beginn der Therapie:
Bevor Sie mit Ihrem Kind zur Diagnostik oder Therapie kommen, benötigen Sie eine Verordnung vom Kinderarzt. Der Verordnungsschein muss vom zuständigen Krankenversicherungsträger chefärztlich bewilligt werden.
Bei uns in der Kinderarztpraxis wir Ihnen dieser Weg abgenommen und für Sie erledigt. (Derzeit ist die Therapie Bewilligungsfrei! )
Im Bereich der Prävention (z.B.: Tipps fürs Handling eines Neugeborenen, Beratungen bezüglich gesunder Entwicklungsförderungen,…) brauchen Sie keine Überweisung mitzubringen.
Logopädische Diagnostik:
Bei einem ersten Termin lerne ich Sie und Ihr Kind kennen. Nach einem ausführlichen Gespräch, in dem wir die sprachlichen Stärken und Schwächen Ihres Kindes besprechen, führe ich eine dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes angepasste logopädische Diagnostik durch, um die folgende Therapie planen zu können.
Logopädische Therapie:
In der Therapie kommt Ihr Kind alleine oder in Ihrer Begleitung zu mir und wir arbeiten gemeinsam an einer Verbesserung des Ausgangszustandes. Je nach Bedarf werde ich mit Ihnen besprechen, was sie zu Hause mit Ihrem Kind wiederholen können, sodass der Therapieerfolg so rasch wie möglich eintritt. Mitarbeit, Motivation und Freude an der gemeinsamen Tätigkeit unterstützt die Therapie!
Die Kosten sind an die Tarife des Berufsverbandes „logopaedieaustria“ angelehnt und verstehen sich inklusive Vor- und Nachbereitungszeit.
- Tarif T1 (25 Minuten Therapie und 5 Minuten Vor- und Nachbereitung): 50€
- Tarif T3 (45 Minuten Therapie und 15 Minuten Vor- und Nachbereitung): 100€
Sie bezahlen jede Therapieeinheit per Überweisung und bekommen eine Rechnung dafür.
Am Ende einer Therapieserie können Sie die gesammelten Rechnungen gemeinsam mit der Verordnung einreichen.
Sie bekommen einen Teil der Kosten von der Krankenkasse rückerstattet, die Höhevariiert je nach Krankenkasse. Besitzen Sie eine Zusatzversicherung übernimmt diese den Restbetrag.