Liebe Eltern!

Angesichts des Anstiegs der Neuinfektionen und der entsprechenden Empfehlungen der Bundesregierung möchten wir Sie daran erinnern, dass in unserer Praxis die Pflicht für Begleitpersonen und Patienten über 6 Jahre, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen! Bitte helfen Sie uns, gemeinsam diese Vorgaben zu erfüllen, um – schon vorausschauend für den Herbst, der im Kleinkindalter ja klassischerweise eine Infektionszeit ist – als Kinderarztpraxis weiterhin so gut wie möglich für Ihre Kinder da sein zu können, ohne das Risiko einer Infektion durch andere Eltern und Kinder zu erhöhen!

In diesem Sinne möchten wir Sie auch informieren, dass wir ab Dienstag, 21.7.2020, wieder zur „1 Begleitperson pro Kind“ Regel zurückkehren – dies gilt für das Anstellen an der Rezeption, die Warteräume und die Ordinationsräume selber. Bei mehreren Kindern ist pro Kind eine Begleitperson erlaubt! Sollten Sie sich dennoch eine zusätzliche Begleitpersonen zur Unterstützung für den Weg zu uns mitgebracht haben, bitten wir diese Damen und Herren, solange in unserem begrünten Hof auf Sie zu warten!

Wir wissen, dass all diese Maßnahmen nicht ganz angenehm sind – auch wir träumen weiterhin von einem Kinderarztpraxis-Betrieb wie in Zeiten „vor Corona“. Wir müssen aber realistisch bleiben und uns alle (wir als ÄrztInnen und TherapeutInnen und Sie als Eltern) auf eine durchaus längere Phase an Regeln für Ordinationen einstellen und bitten Sie, dies mit uns gemeinsam so gut es eben geht und mit einem Lächeln hinter der Maske anzunehmen!

Vergessen wir auch nicht: in der Kinderarztpraxis Schumanngasse sind – bedingt durch die Anwesenheit der unterschiedlichen Spezialisten – auch Kinder mit teilweise schweren Grunderkrankungen in Betreuung. Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten der Regeln für Begleitpersonen dient gerade diesen Mitgliedern unserer Gesellschaft. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!

Mit vielen lieben Grüßen, Ihr Schumanngasse-Team